1) Zutritt zum Internat:
Die Schülerinnen und die Schüler verlassen das Internat um 07.15 Uhr und können es wieder nach dem Mittagessen und nach dem Unterrichtsende betreten.
Ausnahme: Nach dem praktischen Unterricht wird das Internat um 12.15 Uhr geöffnet (Reinigungsmöglichkeit). Von 18.00 Uhr bis 06.30 Uhr bleibt das Internat verschlossen. Das Verlassen des Internats und des Schulgebäudes außer der täglichen Freizeit bis 18.00 Uhr ist nur mit Genehmigung gestattet.
Internatsschüler haben die Möglichkeit nach Absprache mit dem jeweiligen Diensthabenden die Teeküche von 20.00 – 21.30 Uhr bis auf Widerruf zu benützen, vorausgesetzt, dass sie auch die Reinigung vornehmen.
2) Zimmerordnung:
Um 06.30 Uhr werden die Schülerinnen und Schüler geweckt.
Morgen- und Abendtoilette: Zähneputzen, Waschen mit nacktem Oberkörper.
Das Bettzeug wird täglich in die Bettlade gegeben. Über das Bett kommt eine Überdecke.
In der Freizeit ist das Liegen in den Betten gestattet, nachher hat das Bett wieder in Ordnung gebracht zu werden. Es dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke in den Zimmern in Privatdosen aufbewahrt werden.
Besetzte Zimmer dürfen nicht versperrt werden, jedoch leerstehende Zimmer müssen versperrt werden.
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Das strenge Rauchverbot im Internats- und Schulgebäude ist einzuhalten.
Das Rauchen ist auf einer von der Schule vorgesehenen Raucherzone (Freifläche) gestattet. Das Rauchen ist während der kurzen und großen Pausen, in der Mittagspause und vor bzw. nach dem Unterricht gestattet.
Jede Raucherin und jeder Raucher braucht eine von den Eltern unterschriebene Rauchergenehmigung.
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Außer Rasierapparaten, Föhn und Radios ist die Verwendung netzangeschlossener Geräte verboten. Um die Postbewilligung hat sich jeder Radiobesitzer selbst zu kümmern. Schäden an Handys und sonstigen eigenen Geräten sind selbst zu verantworten.
Beschädigungen an Einrichtungen sind sofort dem Klassenvorstand zu melden und auf Kosten des Verursachers wiederherzustellen.
Eine Veränderung der Möbelaufstellung ist nicht gestattet. Eine eigene Raumgestaltung ist nach Absprache mit dem Klassenvorstand möglich.
Externistinnen und Externisten ist der Zutritt in die Internatsräume verboten. Im Internats- und Schulgebäude werden Hausschuhe mit weicher, heller Sohle getragen.
Das Aufhängen von Kleidungsstücken am Balkon ist nicht gestattet.
Die Fenster dürfen im Internat nur gekippt werden.
Die Bettwäsche und das Praxisgewand werden monatlich zwecks Reinigung mit nach Hause genommen.
3. Speisesaalordnung:
Das Betreten des Speisesaales ist gemeinsam mit dem diensthabenden Lehrer vorzunehmen. Zu den Mahlzeiten haben die Schüler sauber zu erscheinen und in angemessener Ruhe die Plätze einzunehmen (Anwesenheitspflicht beim Mittagessen). Vor Beginn des Mittagessens wird ein Tischgebet gesprochen. Die Mahlzeiten werden unter Berücksichtigung der Tischsitten und auf keinen Fall hastig eingenommen.
Ein Tischgespräch ist in gedämpfter Lautstärke genehmigt.
Nach dem Essen hat jede Schülerin und jeder Schüler ihren bzw. seinen Platz zu säubern.
Während des Mittagessens verläßt k e i n e Schülerin und k e i n Schüler ihren bzw. seinen Platz.
Brot, Wasser, Trinkgläser und eventuell Nachschlag besorgt ausschließlich der Servierdienst.
Der Speisesaal wird tischweise nur nach einem Zeichen des Diensthabenden verlassen.
Bei Gabelfrühstück und Nachmittagsjause kann die Tischgruppe nach Säubern des Tisches den Speisesaal verlassen.
4) Praktischer Unterricht:
Die Einteilung der Praxisgruppen wird beim Frühstück und Mittagessen bekanntgegeben. Die Schülerin und die Schüler haben Praxiskleidung zu tragen. Jedes Praxiskleidungsstück hat mit dem Namen gekennzeichnet zu sein.
Das Umkleiden erfolgt ausschließlich im Praxisumkleideraum. Nach der Praxis haben die Schülerinnen und die Schüler den Nordeingang (Labor) des Schulgebäudes zu benutzen.
Stark verschmutztes Schuhwerk muß vor Betreten des Gebäudes gereinigt werden.
Das Praxisgewand wird nur in gereinigtem Zustand in den Schrank gegeben.
Die Vormittagsjause ist vor Praxisbeginn abzuholen und der leere Behälter nach Ende der Praxis in die Küche zurückzubringen. Zur Nachmittagspraxis können von der Küche ausschließlich Getränke geholt werden.
5) Fernbleiben vom Unterricht:
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler vom Unterricht fernbleiben, so haben sie sich beim Wiedereintreffen beim Klassenvorstand schriftlich im Mitteilungsheft zu entschuldigen.
Bei Fernbleiben vom Unterricht bedarf es außer durch Krankheit einer schriftlichen Genehmigung im Mitteilungsheft seitens der Direktion. Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist sofort beim Klassenvorstand zu melden. Dauert die Krankheit länger als drei Tage, ist eine ärztliche Bestätigung der Entschuldigung beizulegen.
6) Verhalten mit einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen im Schulgelände:
Einspurige und mehrspurige Fahrzeuge dürfen im Schulgelände nur im Schritttempo bewegt werden. Die Fahrzeuge müssen in den vorgesehenen Kojen oder Parkplätzen abgestellt werden. Für die Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.
7) Freizeit:
Ausgang für sämtliche Internatsschüler: Unterrichtsende bis 18.00 Uhr.
Für den 1. Jahrgang (Modul 1) kann am Dienstag von Unterrichtsende bis
20.00 Uhr ein Ausgang gewährt werden.
Dem 2. Jahrgang (Modul 1) kann am Mittwoch von Unterrichtsende bis
21.00 Uhr ein Ausgang gewährt werden. Für Modul 2 kann ein Ausgang gewährt werden von Unterrichtsende bis 21.45 Uhr.
Die Benützung von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen ist untersagt.
Besuche seitens der Angehörigen können von 16.25 - 18.00 Uhr in der Aula wahrgenommen werden.
Freizeit im Internat von 19.30 – 21.45 Uhr.
Spiele sind in den Zimmern erlaubt. Auf keinen Fall darf um Geld gespielt werden.
Fernsehen: Generell erlaubt: 20.00 - 21.30 Uhr (Ausnahme „Zeit im Bild“)
Spezielle Programme bedürfen der Zustimmung des diensthabenden Lehrers.
Benützung der Sportgeräte im Kellerraum des Internatsgebäudes
Der Kellerraum ist mit Sportgeräten (Tischtennistische und einem Tischfußballgerät) bestückt.
Diese sind bei der Benutzung schonend zu behandeln.
Beschädigungen, Verunreinigungen sind zu vermeiden bzw. sind unverzüglich dem Diensthabenden zu melden und werden den Verursachern in Rechnung gestellt.
Die Sportgeräte dürfen weder verrückt noch umgestellt bzw. umgebaut werden.
Es gilt generelles Rauchverbot.
Benutzung auf eigene Gefahr.
8) Studierstunde.
Während der Studierstunde verbleibt jede Schülerin und jeder Schüler auf seinem Zimmer, studiert oder liest.
Jegliches Spiel ist dabei verboten.
Die Benutzung des EDV-Raumes ist erst ab 19.30 gestattet.
Die Diensthabenden Lehrer stehen zur Beratung und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
9) Verhalten bei Krankheit:
Erkrankungen sind dem diensthabenden Lehrer zu melden, der die Eltern zu verständigen hat.
10) Verhalten im Brandfall:
Die Schülerinnen und Schüler werden am Anfang des Schuljahres eingehend unterwiesen und haben sich im Ernstfall daran zu halten. Für die Unterweisung ist Herr Alois Fahrnecker zuständig.
11) Allgemeine Hinweise:
Den Schülerinnen und Schülern ist es verboten, im Schulareal befindliche Maschinen und Geräte in Betrieb zu nehmen.
Turnübungen jeglicher Art am Balkon und am offenen Fenster sind untersagt.
Es wird seitens der Direktion hingewiesen, daß jeglicher Drogen- und Alkoholkonsum im gesamten Schul- und Internatsbereich verboten ist.
Die eigenmächtige Entnahme von Produkten der Schule (Obst...) aus den Anlagen bzw. Betriebsstätten ist untersagt.
12) Schülerdienste:
Eine zuständige Schülerin oder ein Schüler sorgen für die wöchentliche Einteilung der Dienste, die im Haus anfallen.
Die Einteilung erfolgt am Donnerstag der Vorwoche und wird durch Plakatieren bekanntgegeben.
Der Dienst beginnt am Montag und endet am Freitag.
13) Mädcheninternat
Das Betreten des Mädcheninternates ist den Burschen strikt verboten und umgekehrt (Ausschluss aus dem Internat).
Auch im Mädcheninternat ist Rauchen streng verboten.
Der Aufenthaltsraum für die Mädchen während der Freizeit ist die Aula (Fernsehnische). Spätestens um 21.30 Uhr begeben sich die Mädchen ins Internat.